Rechtsprechung
BGH, 13.01.1977 - III ZR 168/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Darlehensvertrag eines Wohnungsbauunternehmens - Überlassung eines öffentlich geförderten Eigenheims im Wege der Veräußerung an einen nichtbegünstigten Dritten - Zahlung zusätzlicher Leistungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 852 (Ls.)
- MDR 1977, 562
- WM 1977, 540
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.10.1973 - III ZR 108/72
Zusätzliche Leistungen nach § 25 Wohnungsbindungsgesetz 1965
Auszug aus BGH, 13.01.1977 - III ZR 168/74
Diese Ansicht stimmt mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats überein (BGHZ 61, 296, 297; BGH WM 1974, 43 und 44).Die zusätzlichen Leistungen, die § 25 Abs. 1 WoBindG 1965 als Sanktionsmaßnahmen bei Verstößen gegen bestimmte gesetzliche Verpflichtungen nach dem Wohnungsbindungsgesetz vorsieht, stellen zwar sog. "Strafzinsen" dar; sie sind mit der bürgerlich-rechtlichen Vertragsstrafe vergleichbar (s. BGHZ 61, 296, 298).
- BGH, 02.03.1978 - III ZR 102/76
Übernahme der Verpflichtungen aus einem öffentlichen Baudahrlehen auf der …
Diese Ansicht stimmt mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats überein (BGHZ 61, 296, 297; BGH WM 1974, 43 und 44; 1977, 540, 541).Seine Verfügungsberechtigung endete nicht schon mit der Auflassung, sondern erst mit der Eintragung der Eheleute K. am 16. März 1973 in das Grundbuch (vgl. Senatsurteil vom 13. Januar 1977 - III ZR 168/74 = WM 1977, 540, 542).
So hat der Senat in seinem - erst nach Erlaß des Berufungsurteils - verkündeten Urteil vom 13. Januar 1977 (III ZR 168/74 = WM 1977, 540) die Gebrauchsüberlassung einer öffentlich geförderten Wohnung an einen nicht zum begünstigten Personenkreis gehörigen Dritten anläßlich der Veräußerung eines Eigenheims als Verstoß gegen § 4 Abs. 2 WoBindG 1965 gewertet.
Falls er seine mit der öffentlichen Förderung zusammenhängenden Verpflichtungen nicht genügend kannte, hätte er sich erkundigen müssen (vgl. BGH WM 1977, 540; Wilke MDR 1972, 784, 785).
Hierzu hat der erkennende Senat in seinem bereits erwähnten Urteil vom 13. Januar 1977 (III ZR 168/74 = WM 1977, 540, 542) ausgeführt:.
- BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 72.80
Schuldhafte Verletzung - Fehlbelegungsverbot - Hauseigentümer - Pflicht des …
Inwieweit die Vorschrift in § 25 Abs. 1 WoBindG vorschreibt, daß handelnder und zahlender Verfügungsberechtigter identisch sein müssen, wie das Oberverwaltungsgericht meint (vgl. ähnlich BGH, LM WoBindG 1965 Nr. 6 = MDR 1977, 562 einerseits; OVG Münster, ZMR 1980, 346 andererseits), braucht der Senat hier nicht abschließend zu beantworten. - BVerwG, 17.01.1986 - 8 C 90.83
Öffentlich geförderter Wohnungsbau - Eigentumswohnung - Verfügungsberechtigung
Das trifft nicht nur in sachenrechtlicher Hinsicht zu, sondern gilt gleichermaßen für den Bereich des Wohnungsbindungsgesetzes (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 1977 - III ZR 168/74 - LM WoBindG 1965 Nr. 6 Bl. 1314 ; Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender/Bellinger, WoBindG § 4 Anm. 3.2 ; Schade/Schubart/Kohlenbach WoBindG § 4 Anm. 4 ).
- BGH, 06.06.1977 - III ZR 63/75
Rechtswegbestimmung bei Streitigkeit aus öffentlicher Förderung des Wohnungsbaus …
In der Gebrauchsüberlassung an die Eheleute Se., liegt zugleich ein Verstoß gegen § 4 WoBindG 1965 (vgl. Senatsurteil vom 13. Januar 1977 - III ZR 168/74 = WM 1977, 540, 541), der ebenfalls einen Widerruf des Schuldnachlasses nach § 69 Abs. 3 Nr. 1 II. WoBauG rechtfertigt. - BGH, 02.11.1978 - III ZR 52/77
Klage auf zusätzliche Leistungen infolge Überlassen von geförderten Wohnungen an …
Für das weitere Verfahren ist zu beachten: Ist dem Verfügungsberechtigten bekannt, daß die Wohnung öffentlich gefördert ist, so ist er schon auf Grund dieser Kenntnis verpflichtet, sich im einzelnen über seine mit der öffentlichen Förderung zusammenhängenden Verpflichtungen zu erkundigen, wenn er diese nicht genügend sicher kennt (BGH WM 1977, 540, 542). - BGH, 26.04.1979 - III ZR 20/78
Widerruf eines Schuldnachlasses - Widerruf des bei der vorzeitigen Rückzahlung …
In der Gebrauchsüberlassung an die GeWoGe liegt zugleich ein Verstoß gegen § 4 WoBindG 1965 (vgl. BGHZ 61, 304, 308 [BGH 25.10.1973 - III ZR 128/71] ; BGH WM 1977, 540, 541).